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Entsorgung
Außerbetriebnahme
Demontieren Sie die Niveausonde und trennen Sie die Abfallstoffe gemäß den Stoffangaben.
Elektronikbauteile (Platinen) müssen gesondert entsorgt werden!
Bei der Entsorgung der Niveauelektrode müssen die gesetzlichen Vorschriften zur Abfallentsorgung
beachtet werden.
Gefahr
Schwere Verbrennungen und Verbrühungen am ganzen Körper sind möglich!
Bevor die Niveauelektrode demontiert wird, müssen Behälter oder Messflasche drucklos
(0 bar) und auf Raumtemperatur (20 °C) sein!
Konformitätserklärung
Anhang
Für die Geräte NRG 16-11, NRG 17-11 und NRG 19-11 erklären wir die Konformität mit folgenden
europäischen Richtlinien:
■
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG i. d. F 93/68/EWG
■
EMV-Richtlinie 89/336/EWG i. d.F. 93/68/EWG
■
Explosionsschutz-Richtlinie 94/9/EG vom 23.03.1994
■
NSP-Norm EN 50178
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Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.1997, soweit die Geräte nicht unter die Ausnahmeregel
nach Artikel 3.3 fallen.
Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Module B und D, überprüft durch die
benannte Stelle 0525.
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1722667/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Bremen, den 20. 02. 2004
GESTRA AG
Dipl.-Ing. Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
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