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Anhang
Für die Geräte UNA 23h/v, UNA 25h/v, UNA 26h/v, UNA 26h Edelstahl und UNA 27h erklären wir
die Konformität mit folgender europäischer Richtlinie:
■ Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.1997, soweit die Geräte nicht unter die Ausnahme-
regel nach Artikel 3.3 fallen.
Angewandtes Komformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Modul H, überprüft durch die benannte
Stelle 0525.
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1723043/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Konformitätserklärung
Bremen, den 10. Dezember 2004
GESTRA AG
Dipl.-Ing. Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
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